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Bundesregierung will Geldwäsche besser bekämpfen

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen vor. Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entsprechenden Referentenentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgelegt.

Der Entwurf sieht unter anderem vor:

  • Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), das in einem ganzheitlichen Ansatz Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter einem Dach zusammenführt.
  • Einrichtung des Ermittlungszentrums Geldwäsche im BBF zur Verfolgung von bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug sowie den damit zusammenhängenden Straftaten, einschließlich der Vortaten.
  • Überführung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zum 1. Juni 2025 in das BBF sowie rechtliche Anpassungen, die auch über die reine Überführung dieser beiden bestehenden Behörden hinaus gehen. 
  • Einrichtung der Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht im BBF. Diese unterstützt ein koordiniertes Vorgehen der Aufsichtsbehörden sowie Aufsichtsmaßnahmen im gesamten Nichtfinanzsektor.
  • Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters im Verantwortungsbereich des BBF, in welchem Angaben aus den grunderwerbsteuerlichen elektronischen Veräußerungsanzeigen zu Immobilientransaktionen gespeichert werden, um den zuständigen Behörden im Bereich der Geldwäschebekämpfung und -prävention sowie der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten zu ermöglichen.