Rechtsdienstleistungsgesetz: Inkassounternehmen erhalten mehr Befugnisse

Berlin, 6. August 2008  – Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen – und kann dadurch auch die Liquidität von Gläubigern stärken. So dürfen Inkassounternehmen ab sofort auch das gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Bislang war dies Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist weiterhin hoch. Das gefährdet die Liquidität der betroffenen Gläubiger. Sie erhalten von ihren berechtigten Forderungen oft keinen Cent mehr zurück, sobald ihr Schuldner in die Insolvenz geht.

Eine Verbesserung verspricht jetzt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen – und kann dadurch auch die Liquidität von Gläubigern stärken. So dürfen Inkassounternehmen ab sofort auch das gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Bislang war dies Rechtsanwälten vorbehalten.

Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), begrüßt die Änderungen, die bereits zum 1. Juli in Kraft getreten sind: „Inkassounternehmen können somit alle Maßnahmen zum Realisieren unstreitiger Forderungen aus einer Hand anbieten – vom vorgerichtlichen über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur nachgerichtlichen Inkassotätigkeit und der Langzeitbearbeitung durchvollstreckter Forderungen.

Gläubiger erhalten alle Dienstleistungen im Forderungsmanagement aus einer Hand. Das kann Zahlungen beschleunigen, die Verfahrenskosten verbilligen und so die Liquidität der Gläubiger verbessern.“

Inkasso nach Recht und Gesetz

Der BDIU hatte sich mit Stellungnahmen am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegen Inkassounternehmen der Überwachung durch die örtlich zuständige Behörde. Sie sind strengen rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Durch weitergehende „berufsrechtliche Richtlinien“ haben sich die 535 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Inkasso darüber hinaus hohe Maßstäbe für das Einziehen von Forderungen gesetzt. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ein Qualitätssiegel für seriöses Forderungsmanagement. Zusammen sind die BDIU-Mitgliedsunternehmen beauftragt, ein Forderungsvolumen von zurzeit rund 22 Milliarden Euro einzuziehen.