BDIUPresse / Frühjahrsumfrage / BDIU-Porträt

Eine Institution mit Tradition:
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
– Inkassounternehmen als Partner der Wirtschaft

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind heute 548 der insgesamt gut 700 in Deutschland tätigen Inkassounternehmen organisiert. Seit 1956 vertritt der Verband mit Geschäftsstelle in Berlin bundesweit die Interessen der Inkassobranche gegenüber der Öffentlichkeit. Die Inkassofirmen realisieren die Forderungen von mehr als 500.000 Auftraggebern und führen sie so dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Im vorgerichtlichen Inkasso erzielen sie je nach Forderungsart durchschnittlich in deutlich über 50 Prozent aller Fälle Zahlungen. Die Anfänge dieses traditionsreichen Wirtschaftszweiges gehen sogar auf das Jahr 1872 zurück, als das erste „Auskunfts- und Kontrollbureau“ seine Tätigkeit aufnahm.

Damals wie heute verstehen sich Inkassounternehmen als Partner im Auftrag der Wirtschaft, um deren Forderungen außergerichtlich markt- und situationsgerecht durchzusetzen. So widmen sich die vom BDIU repräsentierten Unternehmen vor allem den klassischen Aufgaben der Branche: dem Inkasso kaufmännisch ausgemahnter, nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung bereits titulierter Forderungen. Hierzu zählen auch wichtige Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die außergerichtliche Beratung des Gläubigers, die einen weiterhin positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicherstellen soll.

Die Kunden der Inkassobranche sind Firmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen können Inkassounternehmen in der Regel auf eine deutlich höhere Erfolgsquote bei vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlich geregelten Leistungsentgelten, die etwa Rechtsanwälte erhalten, werden die Honorarsätze mit dem Gläubiger frei ausgehandelt. Neben dem Kostenvorteil entlasten Inkassofirmen ihre Auftraggeber wirkungsvoll in einem Bereich, der deren unternehmerische Tätigkeit ansonsten nur behindern und einschränken würde. So sind der BDIU und seine Mitglieder beim Forderungsmanagement zu einem unverzichtbaren Partner der Wirtschaft geworden. Immer häufiger wird der Bundesverband Inkasso auch von

staatlichen Organen zu gutachterlichen Stellungnahmen aufgefordert.

Durch eine offensive Verbandspolitik und freiwillige Selbstkontrolle gelang es, das Image des Berufsstandes nachhaltig zu verbessern: Alle Inkassounternehmen sind rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und unterliegen der strengen Kontrolle der staatlichen Registrierungsbehörden und der Datenschutzaufsicht. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen.

Der BDIU verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur ständigen beruflichen Weiterbildung. In einer verbindlichen Verhaltensregel („Code of conduct“) hat der Verband seine Mitgliedsunternehmen außerdem zu einem verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Daten verpflichtet. Bei der Umsetzung dieser Verhaltensregel unterstützt sie ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter.

Durch „berufsrechtliche Richtlinien“ haben sich die BDIU-Mitglieder hohe Maßstäbe für den außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt. Zu diesem Zweck hat der BDIU eine unabhängige Schiedsstelle in seiner Satzung festgeschrieben: den sogenannten Ombudsmann. Er vermittelt unbürokratisch bei streitigen Fällen.