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Inkasso hilft

Vermeiden von Gerichtskosten, hohe Erfolgsquoten und beharrliches Mahnen auch im nachgerichtlichen Inkasso: BDIU-Präsident Wolfgang Spitz fasst die wichtigsten Vorteile bei der Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen zusammen.

  •  Vermeiden von Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Motto: kein gutes Geld „schlechtem“ hinterherwerfen.

  • Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkassounternehmen liegt bei durchschnittlich über 50 Prozent. Das ist nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurückzuführen, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt („nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen“).

  • Kosten und Auslagen trägt der Gläubiger gegenüber dem Inkassounternehmen. Der Schuldner hat sie dem Gläubiger zu ersetzen.

  • Bonitätsprüfung durch Inkassofirmen: Bei aussichtlosen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.

  • Das Inkassounternehmen arbeitet als Mittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler – die Basis für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.

  • Das betriebseigene Personal des Gläubigers wird nicht mit der Ermittlung von Anschriften und weiteren Recherchen belastet.

  • Inkassounternehmen prüfen Vollstreckungsmöglichkeiten gegen zahlungsunwillige Schuldner und beauftragen gegebenenfalls den örtlichen Gerichtsvollzieher mit den weiteren Maßnahmen.

  • Beharrliche Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso. Übernahme der konsequenten Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse der Schuldner, Ermittlung von Anschriften, Überwachung und Führen der Debitoren-Konten.

  • Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.

  • Erfolgsstatistiken über alle laufenden und abgeschlossenen Fälle, auf Wunsch aufgeteilt nach Schuldnergruppen sowie Forderungshöhen.