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Schlichtungsstelle/Ombudsmann
Aufgaben der Schlichtungsstelle
Nach § 30 Absatz 1 der Satzung ist die Schlichtungsstelle zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten insbesondere inkasso- und datenschutzrechtlicher Art zwischen
- Mitgliedern des Verbandes,
- Mitgliedern und deren Auftraggebern,
- Mitgliedern und Schuldnern und sonstigen Dritten,
- Organen des Verbandes untereinander,
- Mitgliedern und den Organen des Verbandes.
Das Schlichtungsverfahren ist für Auftraggeber eines Mitgliedsunternehmens, für Schuldner oder sonstige Dritte kostenfrei.
Mitglieder der Schlichtungsstelle/Ombudsmann
Vorsitzender
Peter Lüttringhaus
Vorsitzender Richter am Landgericht
Beisitzer
Werner Freitag
Rechtsanwalt
Beisitzer
Peter Neumeyer
Rechtsanwalt
Die Schlichtungsstelle ist erreichbar über die BDIU-Geschäftsstelle ( bdiu@inkasso.de ).
Wichtiger Hinweis
Der BDIU nimmt Beschwerden von Schuldnern und Auftraggebern sehr ernst. Sind Sie der Auffassung, dass eine nicht korrekte Inkassobearbeitung vorliegt, so können Sie sich an die Geschäftsstelle des BDIU wenden.
Wenn es sich bei dem Inkassodienstleister um ein Mitgliedsunternehmen des BDIU handelt
Sind Sie sich nicht sicher, ob das Unternehmen Mitglied im BDIU ist, so können Sie in der Mitgliederliste des BDIU nachsehen. Sie können sich dann mit Ihrer Beschwerde an die Geschäftsstelle des BDIU wenden.
Bitte schildern Sie den Sachverhalt so, dass der BDIU und das betroffene Mitgliedsunternehmen genügend Angaben haben, um eine Prüfung vornehmen zu können und Stellung zu nehmen (Sachverhaltsschilderung, Aktenzeichen des Mitgliedsunternehmens, Ihre vollständige Anschrift). Bitte fügen Sie Nachweise bei, welche Ihre Darstellung stützen (bitte nur Kopien von Schreiben des Mitglieds, von Forderungsaufstellungen, von Schreiben Ihrerseits etc. beifügen, keine Originale).
Sie erhalten dann vom BDIU eine Eingangsbestätigung und den Hinweis darauf, dass das Mitgliedsunternehmen zur Stellungnahme aufgefordert wird. Nach der Stellungnahme durch das Mitgliedsunternehmen prüft der BDIU den Sachverhalt und gibt Ihnen gegenüber eine Stellungnahme ab.
Der BDIU prüft dabei, ob das Mitgliedsunternehmen die Inkassobearbeitung ordnungsgemäß, gewissenhaft und redlich erbracht hat. Es prüft nicht, ob die Forderung, welche eingezogen werden soll, zu Recht besteht. Ob eine Forderung berechtigt ist, kann verbindlich nur durch die ordentlichen Gerichte festgestellt werden.
Wenn es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Mitgliedsunternehmen des BDIU handelt
In diesen Fällen kann der BDIU keine Stellungnahme zu der konkreten Beschwerde abgeben. Prüfen Sie, ob es sich um einen registrierten Inkassodienstleister handelt. Nur diese dürfen Inkassodienstleistungen als eigenständiges Geschäft erbringen. Sehen Sie dabei im Rechtsdienstleistungsregister nach.
Handelt es sich um einen registrierten Inkassodienstleister, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenden Sie sich an die zuständige Registrierungsbehörde. Diese finden Sie ebenfalls im Rechtsdienstleistungsregister.
Die Registrierungsbehörde ist die zuständige Behörde, wenn es um den Widerruf von Registrierungen geht. Die Registrierung kann nach § 14 Rechtsdienstleistungesetz in den dort genannten Fällen widerrufen werden.
Wenden Sie sich an eine zur Rechtsberatung zugelassene Stelle wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale
Handelt es sich nicht um einen registrierten Inkassodienstleisters, kann möglicherweise dennoch eine zulässige Inkassotätigkeit vorliegen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz sieht Ausnahmen von der Registrierungspflicht in bestimmten Fällen vor (zum Beispiel als im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubte Rechtsdienstleistung nach § 5 RDG). Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Einzelfallprüfung bestimmt werden. Wenden Sie sich in diesen Fällen an eine zur Rechtsberatung zugelassene Stelle.
Eine Bitte des BDIU: Senden Sie uns Ihre Beschwerde zur Kenntnisnahme zu, auch wenn es sich nicht um einen registrierten Inkassodienstleister handelt. Nur wenn wir bei unseriösen Inkassopraktiken von Nichtmitgliedern genügend Informationen erhalten und insgesamt genügend Informationen zusammenkommen, besteht eine Chance, unseriöse Praktiken zu bekämpfen. Dem BDIU ist sehr an einer seriösen Tätigkeit von Inkassodienstleistern gelegen.
