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Sachkundeprüfung

Der BDIU nimmt im Anschluss der von der Deutschen Inkasso Akademie GmbH (DIA) durchgeführten Sachkundelehrgänge die Sachkundeprüfung ab.

Die von der DIA durchgeführten Sachkundelehrgänge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des § 4 Absatz 1 und 2 der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV). Informationen zu den Sachkundelehrgängen bietet die DIA in Kürze auf ihrer Internetseite http://www.inkassoakademie.de/. Bis dahin sind diese Informationen auf der Internetseite des BDIU zu finden.

Die Durchführung der Sachkundeprüfungen durch den Berufsverband der Inkassounternehmer sichert den Praxisbezug der Prüfung. Ebenso ist durch eine fast 20jährige Prüfungserfahrung des BDIU eine hohe Qualität der Prüfungstätigkeit gewährleistet.

Der Gesetzgeber hat die Sachkundelehrgänge und die Sachkundeprüfung in der RDV geregelt. § 4 Absatz 3 und 4 RDV bestimmen die Voraussetzungen der Sachkundeprüfung. So muss unter anderem gewährleistet sein, dass

-         der Umfang der schriftlichen Prüfung mindestens fünf Stunden beträgt und

-         die Prüfer ausreichend qualifiziert sind: Die Prüfungskommission soll mit mindestens einer Richterin
          oder einem Richter sowie einer registrierten oder qualifizierte Person mit mindestens fünfjähriger
          Berufserfahrung besetzt sein.

Der BDIU hat eine Prüfungsordnung erlassen. In dieser Prüfungsordnung sind im Einzelnen das Zulassungsverfahren zur schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung des BDIU, die Bewertung, die Nachprüfung und die Zusammensetzung der Prüfungskommission geregelt.

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